Da durch die energieeffiziente Bauweise die Gebäudehüllen heutzutage so dicht sind, dass durch herkömmliche Lüftungsmaßnahmen kein ausreichender Luftaustausch stattfinden kann, ist im Mai 2009 die überarbeitete Form der DIN 1946-6 in Kraft getreten. Diese soll durch ein umfangreiches Lüftungskonzept die Entstehung von Schimmel, Feuchtigkeitsschäden und Schadstoffanreicherungen der Luft unterbinden und für eine ausreichende Luftzirkulation in Wohnräumen sorgen.

Die Kernaussagen der DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 regelt die Belüftung von neuen und sanierten Wohngebäuden und setzt dabei Grenzwerte und zeigt Berechnungsmethoden für einen ausreichenden Luftwechsel auf. Dabei wird auf die Erstellung eines Lüftungskonzeptes gesetzt. Durch dieses wird geprüft, ob der Luftstrom durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle ausreichend ist, um die Raumfeuchte abführen zu können. Wenn dieser unzureichend ist, müssen lüftungstechnische Maßnahmen ergriffen werden.

Diese umfassen unter anderem

  • Fensterlüftersysteme
  • Schächte
  • Ventile
  • ventilatorgestützte Lüftung

Nicht nur für Neubauten, sondern ebenfalls bei umfangreichen Sanierungen muss ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden, dass Maßnahmen und Lösungen für einen ausreichenden Luftaustausch gewährleistet. Dabei muss die Lüftung nutzerunabhängig funktionieren, sprich, auch wenn sich niemand in der Wohnung bzw. dem Gebäude befindet, muss die Luft ausreichend zirkulieren können.

Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig?

  • Neubau
  • Sanierung der Fenster (wenn bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus über ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden)
  • Sanierung des Dachs (wenn bei einem Einfamilienhaus über ein Drittel des Dachs neu abgedichtet werden)

Die vier Lüftungsstufen der DIN 1946-6

Die Grundlage der Norm DIN 1946-6 bilden die vier Lüftungsstufen, die für den notwendigen Luftwechsel sorgen sollen und sich nach den Verhaltensweisen der Nutzer richten.

Lüftungsstufe Hinweise
Lüftung zum Feuchteschutz Diese Art der Lüftung muss nutzerunabhängig zu jeder Zeit gewährleistet sein. Faktoren wie die Dämmung, Dichtigkeit, Art, Größe und Lage des Gebäudes spielen dabei eine entscheidende Rolle.
reduzierte Lüftung oder Mindestlüftung Die reduzierte Lüftung muss auch bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers gewährleistet sein.
Nennlüftung oder Grundlüftung Die Nennlüftung umfasst die grundsätzliche Lüftung (zum Beispiel mittels Fensterlüftung) während der Nutzer anwesend ist, um den Bautenschutz sowie den gesundheitlichen und hygienischen Standard zu erfüllen.
Intensivlüftung Bei erhöhtem Luftstrom durch Duschen, Kochen et cetera muss gewährleistet sein, dass diese Lastspitzen ebenfalls abgebaut werden können.

Aufgrund der DIN 1946-6 muss in Deutschland der Nachweis über die ausreichende nutzerunabhängige Feuchteabfuhr erbracht werden.

Zudem ist der Bewohner des Gebäudes verpflichtet das erstellte Lüftungskonzept umzusetzen.

Sollte der Planer oder Architekt bei Neubauten oder Sanierungen nicht auf das Fehlen eines Lüftungskonzeptes oder der Nichterfüllung hinweisen, macht sich dieser im Falle von Feuchteschäden oder Schimmel haftbar.